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Für die kommunalen Ersatzwahlen vom 9. Juni 2024 sind während der Anmeldefrist verschiedene Kandidaturen eingelangt.

Bezüglich der Ersatzwahl eines Ersatzsmitgliedes der Steuerkommission wird eine Nachmeldefrist bis zum 7. Mai 2024, 12.00 Uhr, angesetzt. Bezüglich der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission kommt es am 9. Juni 2024 zu einer Urnenwahl.

Die Details sind der dazugehörigen ordentlichen Publikation des Wahlbüro Uerkheims vom 26.04.2024 zu entnehmen.

Das Anmelde-/Nachmeldeformular bezüglich der Ersatzwahl in die Steuerkommission (Ersatzmitglied, 1. Sitz) kann direkt hier per Download oder am Schalter der Gemeindekanzlei (zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten) bezogen werden.