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Ersatzwahlen zwei Mitglieder des Gemeinderates / 1x Vizeammann sowie 1x Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom Sonntag, 3. März 2024. Anmeldeverfahren. Ergänzung zur amtlichen Publikation von Mitte Oktober 2023.
 
Nachdem Vizeammann Peter Basler per Ende Oktober 2023 seine Demission aus dem Gemeinderat eingereicht hat, musste der Gemeinderat per Ende November 2023 mit Bedauern auch die Demission von Gemeinderat Marcello De Matteo zur Kenntnis nehmen. Beide Ratsmitglieder bleiben dem Gemeinderat bis zum Zeitpunkt ihres Ersatzes erhalten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Gemeinderat beauftragt, die aus der vorliegenden Situation entstehenden Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 durchzuführen. Wie bereits vorgängig mitgeteilt, resp. amtlich publiziert, wird im gleichen Zuge die pendente Ersatzwahl für ein/e Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros durchgeführt. Dieses Amt blieb seit der Demission von Lisa Schwammberger im April 2023 (infolge Wegzug) zwischenzeitlich unbesetzt. Die Ersatzwahlen finden am 3. März 2024 statt.

Durch die neu vorliegende Ausgangslage ergibt sich somit zu Handen des Urnengangs vom 3. März 2024 die Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderates sowie des Vizeammann-Amtes und einer/von einem Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros.
 
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 19. Januar 2024, 12.00 Uhr), einzureichen. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.
 
Die erforderlichen Formulare (Gemeinderat und Vizeammann sowie Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros, je separat*) können ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden (062 739 55 30 / kanzlei@uerkheim.ch). Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Anmeldeformular am Ende dieser Mitteilung herunterzuladen.
i.S. Gemeinderats-Ersatzwahl können zur Eingabe des Wahlvorschlages weiterhin auch die bereits per Mitte Oktober 2023 bezogenen Formulare verwendet werden - das Anmeldeformular für den Gemeinderat wurde aufgrund der nun vorliegenden, angepassten Umstände aber per heutigem Datum angepasst (Gemeinderat; 2 Sitze / Ersatzwahl).
 
Die Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro jedoch nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
 
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
 
Die zwei Gemeinderatsmitglieder und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang statt (Urnenwahl). Im ersten Wahlgang sind diesbezüglich stille Wahlen nicht möglich (§ 30b GPR).
 
Bei der Ersatzwahl von einem/einer Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros kommt der Grundsatz nach § 30a GPR zur Anwendung, dass wenn weniger oder gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen ist, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro in stiller Wahl gewählt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.

Die amtliche Publikation dieser Mitteilung ist in der Landanzeigerausgabe vom 7. Dezember 2023 (als Ergänzung zur bereits erlassenen Publikation vom 16. November 2023 betr. Demission Vizeammann Peter Basler) ersichtlich.
 
Uerkheim, 04.12.2023
Das Wahlbüro


Download-Möglichkeit Anmeldeformulare:

- Anmeldeformular Ersatzwahl Gemeinderatsmitglieder (2 Sitze) 1. Wahlgang.
- Anmeldeformular Ersatzwahl Vizeammann. 1. Wahlgang.
- Anmeldeformular Ersatzwahl Ersatz-StimmenzählerIn des Wahlbüros. 1. Wahlgang.