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Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Vor allem auch i.S. Schulwegsicherheit ist der ordnungsgesmäss vorgenommen Rückschnitt als wichtiges Element zu betrachten.

Diesbezüglich wurde das bisher bekannte Merkblatt aus dem Jahr 2011 überarbeitet und mitsamt Hinweisen bezüglich der Freihaltung der Sichtzonen sowie den rechtichen Grundlagen gemäss dem Einführungsgesetzt zum ZGB neu erlassen (Stand September 2023).

Das neue Merkblatt inklusive Beilage (Merkblatt "Sicht im Strassenraum") können hier eingesehen, resp. heruntergeladen werden:
- Merkblatt "Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern", Stand: September 2023
- Beilage/Ergänzung zum Merkblatt i.S. Sicht im Strassenraum, Stand: Februar 2021

Die erwähnten Merkblätter sind aktuell sowie zukünftig auch unter der Rubrik Online Schalter abrufbar.

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