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14.08.2026
Ersatzwahl 1x Mitglied Gemeinderat+GemeindepräsidentIn vom 27.09.2026; Anmeldeverfahren


11.08.2026
ACHTUNG: Bewässerungsverbot (Wassersparen) + Waldbrandgefahr (Feuerverbot)


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Schulstart vom 10.08.2026 / Schulwegsicherheit - wir zählen auf Ihre Mithilfe!

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Stand: 11.08.2026
Wasserversorgung - ES GILT WEITERHIN - Bewässerungsverbot und weitere Einschränkungen der Wasserentnahme

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit reicht das verfügbare Wasser in Uerkheim, vor allem nach Beendigung der Ferienzeit, weiterhin nicht aus, um den hohen Verbrauch dauerhaft zu decken. Besonders zu Spitzenzeiten stösst die Wasserversorgung an ihre Grenzen. Die Situation hat sich in den letzten Tagen weiter verschärft. Die Bevölkerung wird deshalb weiterhin gebeten, resp. angehalten, den eigenen Wasserverbrauch soweit als möglich einzuschränken und die bereits seit 25.06.2026 geltenden Bezugsverbote (u.a. Bewässerungsverobt, Befüllen von Pools, usw.) ausnahmslos einzuhalten. Der Gemeinderat Uerkheim bedankt sich für die Mithilfe und die Untersützung.
 
Der Gemeinderat hat deshalb bereits vor einiger Zeit beschlossen, ein Verbot für nachstehende Zwecke zu erlassen:
 
Untersagt sind ab sofort bzw. weiterhin:
- Bewässerung von privaten und öffentlichen Gärten, Rasenflächen sowie Grünanlagen
Befüllen von Pools aller Art
Reinigen von Fahrzeugen mit Trinkwasser
Abspritzen von Terrassen, Hausfassaden, Wegen und Plätzen

Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind:
- Minimal notwendige Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Sicherung der Ernte, in
  Absprache mit der Wasserversorgung
- Versorgung von Tieren

Der Gemeinderat bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe eindringlich, die Massnahmen konsequent einzuhalten und generell sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Die Situation wird laufend überwacht. Über Änderungen oder weitere Massnahmen informiert der Gemeinderat über die Gemeindewebseite und den Schaukasten beim Gemeindehaus. 

Details zur vorliegenden Verfügung sowie weitere wichtige Informationen i.S. Hitze, Trockenheit, Waldbrandgefahr und Wassersparen können sind über diesen LINK einsehbar. Nachfolgend sind ebenfalls wichtige Ausführungen i.S. Waldbrandgefahr, usw., aufgeschaltet.

An dieser Stelle wird auch auf die aktuelle Situation i.S. Grundwasserstrom Suhrental, in Form der offiziellen Mitteilung des Grundwasserverbandes Suhrental, datiert vom 04.08.2026 (Medienmitteilung) verwiesen.

 
Stand: 28.07.2026
Waldbrandgefahr Stufe 5 - sehr grosse Gefahr - absolutes Feuerverbot

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr".

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Verwendung von Gas- und Elektrogrills mit Vorsicht erlaubt

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhindern.


Hier gelangen Sie indes zu den aktuell geltenden Verhaltensregeln zur Gefahrenstufe 5.

Nachfolgend finden Sie die entsprechende Verfügung zum Feuer- und Feuerwerksverbot:
LINK

Wichtiger Hinweis bezüglich der Waldhüttenbenützung:
Die Nutzung des Innenkamins wird vom Gemeinderat untersagt. Der Innenkamin darf demnach nicht genutzt werden.

NICHT ZU VERGESSEN: Nutzung von Gewässern (Schutz von Wasser- und Wildtieren)

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Ge-wässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwas-seraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

- Hitzeplakat: Verhaltenshinweise i.S. Nutzung von Gewässern (Schutz von Wasser- und Wildtieren)



Der Gemeinderat Uerkheim verfolgt die Entwicklung der Trockenheitssituation, der Waldbrandgefahr sowie der Wasserversorgung laufend und wird die Bevölkerung bei Bedarf über weitere Massnahmen Informieren.

Der Gemeinderat Uerkheim dankt der Bevölkerung für den verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, die Einhaltung der erlassenen Bezügsverbote sowie für die nötige Vorsicht während der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode.

Bitte achten Sie in den kommenden Hitzetagen auch auf Ihre Gesundheit: Trinken Sie ausreichend, gleichen Sie den Salzverlust aus und halten Sie sich möglichst kühl. Dies gilt sinngemäss natürlich auch für die Tiere.

Der Gemeinderat Uerkheim wünscht Ihnen angenehme Sommertage und alles Gute.








12. August 2026


Gemeindeverwaltung 4813 UerkheimTelefon 062 739 55 20Fax 062 739 55 21kanzlei@uerkheim.ch