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28.08.2026
Gemeindenachrichten August 2026


27.08.2026
Wassersparen weiterhin angezeigt! Reduktion Waldbrandgefahr


18.08.2026
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Stand: 27.08.2026
Waldbrandgefahr Reduktion der Gefahrenstufe von 5 auf 4; Aktuell gilt somit ein bedingtes Feuerverbot gemäss nachfolgenden Ausführungen und dem ab 27.08.2026 gültigen Merkblatt (Verhaltenshinweise)

Der Kanton reduziert die Brand-Gefahrenstufe auf Stufe 4 "Grosse Gefahr - bedingtes Feuerverbot".

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau eine leichte Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der besagten Niederschläge weisen die Bodenmessdaten eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau. Im Wald gibt es dennoch aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut. Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot (Gefahrenstufe 4 = grosse Gefahr).

Die Bevölkerung wird deshalb der aktuellen Gefahrenstufe (4 von 5) angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter)
    ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und
    Elektrogrills.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in 
    unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektro-
    grill. 
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Verwendung von Gas- und Elektrogrills mit Vorsicht erlaubt

Erlaubt ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhindern.


- Hier gelangen Sie indes zu den aktuell geltenden Verhaltensregeln zur Gefahrenstufe 4.
- Hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung des Kantons Aargau zur Reduktion der Gefahren-
  stufe von 5 auf 4 per 27.08.2026, 12.00 Uhr.

Wichtiger Hinweis bezüglich der Waldhüttenbenützung:
Die Nutzung des Innenkamins wird vom Gemeinderat auch nach der Herabsetzung der Brand-Gefahrenstufe von 5 auf 4, gültig per 27.08.2026, 12.00 Uhr, untersagt. Der Innenkamin darf demnach weiterhin und bis auf Weiteres nicht genutzt werden.


Wichtige Hinweise i.S. Wassersparmassnahmen und Bezugsverboten! Bitte dringend beachten!
Es gilt hiermit ebenfalls festzuhalten, dass die vorliegende Reduktion der Gefahrenstufe i.S. Waldbrandgefahr in keinem direkten Zusammenhang mit den weiterhin gleichlautend geltenden Wassersparmassnahmen steht. Wie bereits mitgeteilt, hat sich durch die anhaltende Trockenheit negativ auf die Ergebigkeit der Quellen, welche die Wasserversorgung Uerkheim speisen, ausgewirkt. Es gilt die nachfolgend bezeichneten Sparmassnahmen sowie Wasserbezugsverbot weiterhin zu berücksichtigen und einzuhalten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Stand:27.08.2026
Wasserversorgung - ES GILT WEITERHIN UND BIS AUF WEITERES - Bewässerungsverbot und weitere Einschränkungen der Wasserentnahme

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit reicht das verfügbare Wasser in Uerkheim, vor allem nach Beendigung der Ferienzeit, weiterhin nicht aus, um den hohen Verbrauch dauerhaft zu decken. Besonders zu Spitzenzeiten stösst die Wasserversorgung an ihre Grenzen. Die Situation hat sich in den letzten Tagen weiter verschärft. Die Bevölkerung wird deshalb weiterhin gebeten, resp. angehalten, den eigenen Wasserverbrauch soweit als möglich einzuschränken und die bereits seit 25.06.2026 geltenden Bezugsverbote (u.a. Bewässerungsverobt, Befüllen von Pools, usw.) ausnahmslos einzuhalten. Der Gemeinderat Uerkheim bedankt sich für die Mithilfe und die Untersützung. Die Wasserparmassnahmen gelten auch nach der per 27.08.2026, 12.00 Uhr, in Kraft getretenen Reduktion der Waldbrandgefahr (von Stufe 5 auf 4 - bedingtes Feuerverbot). 
 
Der Gemeinderat hat deshalb bereits vor einiger Zeit beschlossen, ein Verbot für nachstehende Zwecke zu erlassen:
 
Untersagt sind ab sofort bzw. weiterhin:
- Bewässerung von privaten und öffentlichen Gärten, Rasenflächen sowie Grünanlagen
Befüllen von Pools aller Art
Reinigen von Fahrzeugen mit Trinkwasser
Abspritzen von Terrassen, Hausfassaden, Wegen und Plätzen

Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind:
- Minimal notwendige Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Sicherung der Ernte, in
  Absprache mit der Wasserversorgung
- Versorgung von Tieren

Der Gemeinderat bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe eindringlich, die Massnahmen konsequent einzuhalten und generell sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Die Situation wird laufend überwacht. Über Änderungen oder weitere Massnahmen informiert der Gemeinderat über die Gemeindewebseite und den Schaukasten beim Gemeindehaus. 

Details zur vorliegenden Verfügung sowie weitere wichtige Informationen i.S. Hitze, Trockenheit, Waldbrandgefahr und Wassersparen können sind über diesen LINK einsehbar. Nachfolgend sind ebenfalls wichtige Ausführungen i.S. Waldbrandgefahr, usw., aufgeschaltet.

An dieser Stelle wird auch auf die aktuelle Situation i.S. Grundwasserstrom Suhrental, in Form der offiziellen Mitteilung des Grundwasserverbandes Suhrental, datiert vom 04.08.2026 (Medienmitteilung) verwiesen.

 NICHT ZU VERGESSEN: Nutzung von Gewässern (Schutz von Wasser- und Wildtieren)

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Ge-wässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwas-seraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

- Hitzeplakat: Verhaltenshinweise i.S. Nutzung von Gewässern (Schutz von Wasser- und Wildtieren)



Der Gemeinderat Uerkheim verfolgt die Entwicklung der Trockenheitssituation, der Waldbrandgefahr sowie der Wasserversorgung laufend und wird die Bevölkerung bei Bedarf über weitere Massnahmen Informieren.

Der Gemeinderat Uerkheim dankt der Bevölkerung für den verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, die Einhaltung der erlassenen Bezügsverbote sowie für die nötige Vorsicht während der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode.

Bitte achten Sie in den kommenden Hitzetagen auch auf Ihre Gesundheit: Trinken Sie ausreichend, gleichen Sie den Salzverlust aus und halten Sie sich möglichst kühl. Dies gilt sinngemäss natürlich auch für die Tiere.

Der Gemeinderat Uerkheim wünscht Ihnen angenehme Sommertage und alles Gute.








08. September 2026


Gemeindeverwaltung 4813 UerkheimTelefon 062 739 55 20Fax 062 739 55 21kanzlei@uerkheim.ch