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Nachdem mittlerweile die Frist für die Eingaben seitens Angehörigen bezüglich der im Januar 2026 mitgeteilten Grabräumungsabsicht im Juni 2026 und dem Ablauf der öffentlichen Auflage i.S. Erweiterung der bestehenden Grabstätte für Klein-, Engels- und Sternenkinder, auf dem Friedhof Uerkheim per 18.05.2026 (während der Auflagefrist sind keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingelangt) und der erfolgten Baubewilligungserteilung, wird die Umsetzung der entsprechenden Arbeiten auf dem Friedhof Uerkheim an die Hand genommen.
Der Gemeindebetrieb wird für die Umsetzung der Grabräumung und der baulichen Massnahmen zur Neugestaltung der Grabstätte für Klein-, Engels- und Sternenkinder besorgt sein. Die von den Bautätigkeiten jeweils betroffenen Bereiche werden dabei punktuell abgesperrt. Die Zugänglichkeit zu den übrigen Grabstätten sowie die Begehung des Friedhofs Uerkheim über das befestigte Wegnetz wird aber dabei jederzeit gewährleistet sein.
Die anfallenden Arbeiten werden im Zuge der Nutzung von vorhandenen Synergien im Gleichschritt vorgenommen. Die besagten Arbeiten dauern dabei, je nach Witterung, ca. 2 Monate, sprich von Anfang Juni bis maximal Ende Juli 2026 an. Der Gemeinderat dankt allen in die Umsetzung des vorliegenden Projekts involvierten Personen und freut sich bereits heute, die neugestaltete, resp. erweiterte Grabstätte für Klein-, Engels- und Sternenkinder im Spätsommer 2026 eröffnen zu dürfen.
Aufgrund der besagten Arbeiten wird der Kiesplatz hinter dem Friedhof als Umschlagplatz genutzt. Ebenso wurde eine temporäre Gewährung zur Nutzung des besagten Kiesplatzes für Handwerkerparkplätze im Zuge der Bauarbeiten bei der Parzelle 8, Uerkeweg sowie zum Abstellen des Mannschaftswagens seitens der Baumeisterfirma im Zuge der laufenden Tiefbauarbeiten (Wasser, Strom, Swisscom) im Bereich Gütsch-Neudorf erteilt. Das Parkieren für Besucherinnen und Besucher des Friedhof Uerkheims wird aber in jedem Fall weiterhin möglich bleiben.
Bei Fragen oder Unklarheiten zur Grabräumung oder den Arbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung der erwähnten Grabstätte, steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung. |
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