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Einführung revidiertes Friedhof- und Bestattungsreglement per 01.01.2026
Die Gemeindeversammlung vom 28.11.2024 hat das revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement inklusive dazugehörigem Gebührentarif genehmigt. Da mittlerweile alle an der Winter-Gemeindeversammlung 2025 getätigten Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen sind, wurde das neue Friedhof- und Bestattungsreglement inkl. Gebührentarif per 01.01.2026 gültig. Das neue Friedhof- und Bestattungsreglement kann ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder auch direkt auf der Gemeindewebseite (www.uerkheim.ch) unter der Rubrik „Gemeinde – Reglemente“ eingesehen oder von dort aus heruntergeladen oder gedruckt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten zum neuen Reglement steht die Gemeindekanzlei gerne unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung.
Amtliche Publikation / Information i.S. Grabräumung auf dem Friedhof Uerkheim im Frühjahr 2026
Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit gemäss § 25 des Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Uerkheim (Grabruhezeit 20 bis 25 Jahre) werden infolge der erfolgten Genehmigung des Budgets 2026 folgende Grabstätten im Frühjahr 2026 aufgehoben:
Erdbestattungen:
Bestattungen 1996 – 2004
Urnenbestattungen:
Bestattungen 1996 – 2006
Das Verzeichnis über die von der Räumung betroffenen Gräber kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabdenkmäler, Grabeinfassungen, Pflanzen usw. bis spätestens Mitte April 2026 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist, wird das Bauamt der Gemeinde Uerkheim die Räumung vornehmen. Sollten diesbezüglich bis zum angezeigten Räumungsdatum Anpassungen betreffend Räumungsaufforderungen vorliegen, wird die Gemeinde dementsprechend orientieren.
Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.
Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung (Anschrift jeweils an einer der Angehörigen).
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei Uerkheim unter
062 739 55 20 oder kanzlei@uerkheim.ch gerne zur Verfügung.
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