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Wie bereits im Monatsbulletin August 2025 und über die Gemeindewebseite der Gemeinde Uerkheim informiert, passt die Einwohnergemeinde Uerkheim das Friedhof- und Bestattungsreglement sowie den dazugehörigen Gebührentarif an. Das derzeit gültige Reglement stammt aus dem Jahr 2011.
Der Bevölkerung wurde vom 29. August bis 30. September 2025 die Gelegenheit gegeben, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen wurden auf der Homepage der Gemeinde Uerkheim veröffentlicht sowie am Schalter der Gemeindekanzlei zur Einsicht aufgelegt. Während der Mitwirkungsfrist sind verschiedene Rückmeldungen eingegangen. Der Gemeinderat hat diese anlässlich seiner Sitzung vom 13. Oktober 2025 beraten, abgewogen und teilweise berücksichtigt. Mit den betroffenen Stellen bzw. Personen wurde direkt Rücksprache genommen. In der Folge hat der Gemeinderat das definitive revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement zuhanden der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 verabschiedet.
Die abschliessende Synopse, in der die aktuelle und die revidierte Fassung gegenübergestellt werden, liegt spätestens ab der offiziellen Aktenauflage vom 14. bis 28. November 2025 – nach Möglichkeit früher – auf der Homepage der Gemeinde sowie am Schalter der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Für Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Gerne steht die Gemeindekanzlei unter 062 739 55 30 oder kanzlei@uerkheim.ch zur Verfügung.
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Revision Friedhof- und Bestattungsreglement inkl. Gebührentarif; Mitwirkungsverfahren bis und mit 30.09.2025 - Ausschreibung
Die Einwohnergemeinde Uerkheim passt das Friedhof- und Bestattungsreglement und den dazugehörigen Gebührentarif (bisher Gebührendekret) an (Revision Friedhof- und Bestattungs-reglement). Die Gemeindekanzlei hat dazu eine Synopse (Gegenüberstellung der geltenden Fassung und der Revision) erarbeitet. Im Sinne einer offenen und freiwilligen Mitwirkung ist die Bevölkerung eingeladen, die Synopse, sprich die geplanten Anpassungen und somit das zur Einführung per 01.01.2026 (wenn möglich) geplante Reglement inklusive Gebührentarif (Anhang I) zu prüfen.
Die Mitwirkungsfrist dauert vom 29. August 2025 bis 30. September 2025. Bis und mit 30. September 2025 können somit entsprechende Eingaben aus der Bevölkerung entgegengenommen und geprüft werden.
Das aktuelle Reglemente sowie die Synopse (Gegenüberstellung heutige Bestimmungen / revidierte Bestimmungen - anzupassende Inhalte) können hier eingesehen werden oder am Schalter der Gemeindekanzlei zu den ordentlichen Bürozeiten bezogen werden. Bei Bedarf stellt Ihnen die Gemeindekanzlei die besagten Unterlagen auch gerne per Post zu.
Während der damaligen Mitwirkung bis 30.09.2025 einzusehende Akten (NICHT AKTUELL):
- aktuelles Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Uerkheim (Stand: 2011)
- Synopse / Gegenüberstellung heutige Bestimmungen vs revidierte Bestimmungen/Inhalte
- Amtliche Publikation i.S. Mitwirkungsverfahren
Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung:
062 739 55 30 / kanzlei@uerkheim.ch
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