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Der Urnengang vom 18.05.2025 umfasste, zwei kantonale Abstimmungsvorlagen i.S. "Steuergesetz" und "Lohngleichheitsinitiative". Auf kommunaler Ebene gelangte die Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung, welche bereits von der Gemeindeversammlung vom 22.11.2024 genehmigt wurde und dem obligatorischen Referendum untersteht, zur Abstimmung.
Das Abstimmungsresultat aus der Gemeinde Uerkheim betreffend die vorerwähnten kantonalen und der kommuanlen Vorlage(n) kann wie folgt wiedergegeben werden:
- Abstimmungsprotokoll kantonale Vorlagen
- Abstimmungsprotokoll kommunale Vorlage (Genehmigung Revision der Gemeindeordung)
Die amtliche Publikation des Ergebnisses der kommunalen Abstimmung vom 18.05.2025 i.S. Genehmigung der Revision der Uerkner Gemeindeordnung erfolgt am 22./23.05.2025 im Landanzeiger. Auch über die Gemeindewebseite sowie den Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung ist die besagte Publikation einsehbar.
Nach dem die Gemeindeordnung anlässlich des heutigen Urnengangs genehmigt wurde, wird diese nun gemäss der folgende Bestimmung durch den Kanton abschliessend geprüft und zum Erlass genehmigt. Die Einfürhung der revidierten Gemeindeordnung ist auf den 1. Juli 2025 angedacht:
"Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen der Urnenabstimmung und gemäss § 1 Abs. 1 lit. a Delegationsverordnung der Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung)."
Weitere Detailinfos zur genehmigten Revision der Gemeindeordnung können über diesen Link eingesehen werden.
Hier gelangen Sie zur kantonalen uResultatermittlugung zum heutigen Urnengang:
- Kanton Aargau
Besten Dank für die Kenntnisnahme. |
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