Zur blinden- und sehbehinderten Version unserer Website diesen Artikel drucken diesen Artikel jemandem per E-Mail weiterempfehlen






26.04.2024
Ersatzwahlen Finanzkommission; Steuerkommission-Ersatzmitglied; Kandidaturen;Nachmeldefrist


25.04.2024
Hochwassreschutzprojekt Uerkheim; Genehmigung Grossrat vom 23.04.2024


23.04.2024
Neueröffnung Kindertagesstätte in Uerkheim

Alle News

Impressum










Gemeinde

Porträt

Rund ums Dorf

Vermietungen

Agenda

Galerien

Zahlen

Links

Notfalltreffpunkt



Die diesjährige Winter-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 24. November 2023, um 19.30 Uhr in der Turnhalle Uerkheim statt. Der Gemeinderat hat die Traktandenliste wie folgt festgelegt:

1.    Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 16.06.2023

2.    Genehmigung von Kreditabrechnungen
       a. Erneuerung IT (GV 23.11.2018, CHF 125'000.00)
       b. Bauamtsfahrzeug (GV 13.05.2022, CHF 244'000.00)

3.    Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 mit einem Steuerfuss von 119 %

4.    Verschiedenes und Umfrage

→ Hier gelangen Sie zur elektronischen Aktenauflage zur Gemeindeversammlung vom 24.11.2023
 
Erläuterungen zu den Traktanden 2 bis 4:

Es darf zu den vorliegenden Traktanden festgehalten werden, dass die Kreditabrechnung „Erneuerung IT“ (Ersatz und Aufrüstung von Hard- und Software im Gemeindehaus – Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Bibliothek) mit Bruttoanlagekosten von CHF 123‘236.80, und somit mit CHF 1‘763.20, unter dem gesprochenen Kredit abgeschlossen werden konnte. Die sich über mehrere Jahre erstreckende Umsetzungsdauer bezüglich dieses Geschäftes ist zum einen auf coronabedingte Einschränkungen in der Projektumsetzung, andererseits aber auch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten/Ressourcen, v.a. bei den ausführenden Geschäftspartnern, zurückzuführen. Mit der Einführung der neuen digitalen Zeiterfassung und den dazugehörigen Hard- und Software-Anschaffungen konnte das vorliegenden Gesamtprojekt IT Gemeindehaus im Frühjahr/Sommer 2023 abgeschlossen werden.

Die Kreditabrechnung bezüglich der Beschaffung des neuen Bauamtsfahrzeuges weist eine Punktlandung (+/- CHF 0.00) aus (Bruttoanlagekosten: CHF 244‘000.00). Aufgrund des vorliegenden Abschlusses ohne Abweichungen sind keine zusätzlichen Ausführungen zu diesem Projekt zu tätigen. Es darf festgehalten werden, dass das Bauamtsfahrzeug in täglichem Betrieb steht und sich bisher in der Erledigung der anfallenden Werkdienst-Arbeiten bestens bewährt hat.

Das zur Genehmigung vorgelegte Budget 2024 weist, beinahe analog des Vorjahres
(CHF -49‘400.00) ein Aufwandüberschuss von CHF 46‘345.00 aus. Der Gemeinderat hat anlässlich mehrerer Sitzungen und unter der Mitwirkung aller an der Erstellung des Budgets beteiligten Gremien, Abteilungen und Personen, intensiv am vorliegenden Ergebnis gearbeitet. Wie bereits anlässlich der Präsentation des Rechnungsabschlusses 2022 (Ertragsüberschuss von CHF 78‘067.43) mitgeteilt, gilt es weiterhin haushälterisch mit den eigens beinflussbaren Ressourcen umzugehen und unter dem Grundsatz „das Wünschbare vom Notwendigen zu trennen“ weiter zu arbeiten. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Einhaltung dieses Ausgabegrundsatzes auf allen Seiten mit Entbehrungen und Einschränkungen einhergeht, gleichwohl gilt es mit Blick auf die finanzielle Entwicklung der Gemeinde das nötige Sparpotenzial wo machbar und sinnvoll ist auszuschöpfen. Dies umso mehr, als das die nicht beeinflussbaren, sprich auferlegten Ausgaben (sogenannter Transferaufwand), welche auf die Gemeinden übertragen werden, resp. von diesen zu stemmen sind, stetig ansteigen.
Der Gemeinderat ist somit stets darum bemüht, haushälterisch mit den eigenen Ressourcen umzugehen und durch kreative sowie gleichwohl nachhaltige Umsetzungs- und Problemlösungen Einsparungen in allen Ausgabebereichen zu tätigen.

Einnahmeseitig darf festgehalten werden, dass unter Berücksichtigung aller bekannten Einflussfaktoren mit einem Ertrag aus den Einkommens- und Vermögenssteuern von CHF 3‘504‘400.00 (Budget 2023: CHF 3‘564‘800.00, Rechnung 2022: CHF 3‘456‘847.90) gerechnet wird. Dies wird zum heutigen Zeitpunkt als realistischer und erreichbarer Steuerertrag erachtet. Die Entwicklung der Sondersteuern (u.a. Gewinn- und Kapitalsteuern; Erbschafts- und Schenkungssteuern; Grundstückgewinnsteuern) ist jeweils nur schwer absehbar. Der diesbezüglich budgetierte Betrag basiert jeweils auf den Annahmen und Ergebnisse der Vorjahre sowie auf bereits während der Budgetierung bekannte Sonderereignisse. Der Gemeinderat blickt auf einen wiederum anspruchsvollen Budgetprozess zurück. Wie bereits anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen zum Rechnungsabschluss 2022 mitgeteilt, erscheint es dem Gemeinderat mit Blick auf die Zukunft als wichtig, dass der erwartete und prognostizierte moderate und nachhaltige Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren erfolgen wird. Diesbezüglich zeigt sich der Gemeinderat indes optimistisch, nicht zuletzt daher, dass verschiedene in Planung befindliche Bauprojekte in unserer Gemeinde einen Schritt vorangekommen sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat ist sich der finanziellen Herausforderung, welche in den nächsten Jahren auf die Gemeinde Uerkheim zukommen wird bewusst. Ein nächster Gradmesser stellt dabei auch der Rechnungsabschluss 2023 dar. Alle vorliegenden Daten und Fakten werden vom Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Finanzkommission und der Verwaltung jeweils eingehend sowie umfassend geprüft und daraus resultierend die nötigen Schlüsse gezogen. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle allen Beteiligten, nicht zuletzt natürlich der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen und das Verständnis, dass das Wünschbare bisweilen zu Gunsten der Umsetzung und Bewerkstelligung des Notwendigen zurückstecken muss.

Unter der Rubrik Verschiedenes wird der Gemeinderat über diverse, aktuell in der Ratsstube behandelte Themen, wie z. Bsp. die vorab erwähnten grösseren Bautätigkeiten/Bauprojekte, die laufenden Gespräche mit der Gemeinde Bottenwil und der Stadt Zofingen i.S. Zusammenarbeit im Schulbereich, der laufenden Vorbereitungsarbeiten i.S. Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung (BNO), etc., informieren. In der darauffolgenden Umfrage werden Anliegen und Fragen aus der Versammlung gerne entgegengenommen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt zu gegebener Zeit, spätestens bis zum
10. November 2023 (Broschüre in Kurzform). In der auf der Gemeindewebseite ab spätestens
10. November 2023 aufgeschalteten ausführlichen Botschaft zur Gemeindeversammlung werden die einzelnen Geschäfte im Detail vorgestellt. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Beteiligung der stimmberechtigten Bevölkerung und steht bei vorgängigen Anliegen, Fragen oder Unklarheiten gerne unter 062 739 55 30 zur Verfügung.

 







27. April 2024


Gemeindeverwaltung 4813 UerkheimTelefon 062 739 55 20Fax 062 739 55 21kanzlei@uerkheim.ch